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   BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90   

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https://dejure.org/1991,7607
BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90 (https://dejure.org/1991,7607)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 2 RU 73/90 (https://dejure.org/1991,7607)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 73/90 (https://dejure.org/1991,7607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Eigenschaft als zuständiger Unfallversicherungsträger - Unfallversicherungsträger für die Schüler einer dreistufigen und vierstufigen Wirtschaftsschule - Einordnung der Schule als "allgemeinbildende oder berufsbildende Schule"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 2/87

    Private Ergänzungsschulen - Allgemeinbildende Schulen - Bildungsziele

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90
    Für die Abgrenzung zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommt es nicht auf die äußere Form oder den Status der Schule oder Bildungseinrichtung an, vielmehr ist das verfolgte Schul- bzw Bildungsziel entscheidend (BSGE 63, 14, 17), und inwieweit die pädagogische Zielsetzung der Intention der gesetzlichen Regelung entspricht (Lauterbach/ Watermann aaO Anm 86 Buchst c zu § 539).

    Dieses Ergebnis steht auch in Einklang mit der von der Revision angeführten Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. Januar 1988 (BSGE 63, 14).

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90
    Auch bei vergleichbaren Sachverhalten verbietet der allgemeine Gleichheitssatz jedoch nicht jegliche Differenzierung; er ist vielmehr erst dann verletzt, wenn für die gesetzliche Unterscheidung keine sachlich einleuchtenden Gründe vorliegen, die Regelung also willkürlich ist (st Rspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl aus der jüngeren Rspr: BVerfGE 79, 87, 98 ff mwN).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll zwar verhindern, daß die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf einer Rechtsauffassung beruht, zu der die Beteiligten keine Veranlassung hatten sich zu äußern (vgl Urteil des Senats vom 19. März 1991 - 2 RU 33/90 - SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 - mwN).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90
    Dies hat die Klägerin weder behauptet noch hat sie dies substantiiert dargetan, wie dies für eine wirksame Rüge eines Verfahrensverstoßes nach § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG erforderlich wäre (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 mwN).
  • Drs-Bund, 30.10.1970 - BT-Drs VI/1333
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90
    Wie sich aus der amtlichen Begründung zum Entwurf des Gesetzes (Begründung) ergibt, hat sich der Gesetzgeber von der Überlegung leiten lassen, daß der Versicherungsschutz für Schüler allgemeinbildender Schulen unbefriedigend geregelt sei, während Berufs- und Fachschüler nach geltendem Recht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert seien (BT-Drucks VI/1333, A. Allgemeiner Teil S 3).
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung ist darzulegen, aufgrund welcher Umstände das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, weitere Ermittlungen anzustellen, in welcher Richtung Ermittlungen im einzelnen hätten vorgenommen werden müssen und durch welche Maßnahmen des Gerichts der angebliche Mangel in der Sachaufklärung hätte behoben werden können (BSG SozR Nr. 64 zu § 162 SGG; BSGE 41, 229, 236; Peters/Sautter/ Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, § 164 RdNr 216).
  • BSG, 23.04.1975 - 2 RU 227/74
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90
    Sind Rechtsnormen irrevisibel, so darf das Revisionsgericht nicht nachprüfen, ob sie bestehen und ob sie vom Berufungsgericht auf den Sachverhalt richtig angewandt worden sind (BSGE 39, 252, 254; Krasney/ Udsching, Handbuch des sozialrechtlichen Verfahrens, 1991, IX RdNr 301; Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl, § 162 RdNr 7).
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 86/75

    Frage der Zuständigkeit des Versicherungsträgers bei einer Lehrveranstaltung für

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90
    Unfälle von Schülern oder Lernenden an Privatschulunternehmen sind daher grundsätzlich von der Beklagten zu entschädigen (vgl BSGE 41, 214, 216), es sei denn, daß die Zuständigkeit des Beigeladenen nach § 655 Abs. 2 Nr. 5 RVO begründet ist.
  • BSG, 06.12.1989 - 2 BU 159/89
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 2 RU 73/90
    Davon abgesehen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, alle die richterliche Überzeugungsbildung bestimmenden Überlegungen zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl Beschluß des Senats vom 6. Dezember 1989 - 2 BU 159/89 -).
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 19/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall -

    Entscheidend ist nicht allein der erzielbare Schulabschluss, sondern die Vermittlung allgemeiner Bildungsinhalte, die mit den genannten Schulabschlüssen verbunden sind (BSG vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 73/90 - Juris RdNr 13 und 17; BSG vom 26. Januar 1988 - 2 RU 2/87 - BSGE 63, 14, 16 = SozR 2200 § 539 Nr. 125 S 361).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 2 U 582/08

    Abgrenzung Schüler - Lernende - Schule - Berufsschule - berufliche Aus- und

    Zu hinzunehmenden Auswirkungen einer solchen Auslegung auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten werde auch auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 1991 (BSG, Aktenzeichen 2 RU 73/90, zitiert nach juris.de) verwiesen.

    In Anlehnung an die immer noch zutreffende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum alten Recht (BSG; Urteil 30. Oktober 1991, Az. B 2 RU 73/90, m. w. N., zitiert nach juris.de, ebenso Kruschinsky in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, SGB VII, § 2 Rdnr. 499 f., und Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 2 Rdnr. 7.1) kommt es zwar auf die äußere Form oder den Status der Schule oder Bildungseinrichtung nicht an.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 U 4847/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR -

    Entscheidend ist nicht allein der erzielbare Schulabschluss, sondern die Vermittlung allgemeiner Bildungsinhalte, die mit den genannten Schulabschlüssen verbunden sind (BSG, Urteile vom 30.10.1991 - 2 RU 73/90 - und vom 26.01.1988 - 2 RU 2/87 - BSGE 63, 14, 16 = SozR 2200 § 539 Nr. 125 S. 361).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 9 U 225/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger:

    Unabhängig davon, ob die Schule in öffentlicher oder privater Trägerschaft betrieben wird, ist es daher als entscheidend angesehen worden, ob das Schulziel einen allgemeinbildenden Charakter - Vermittlung eines Haupt- oder Realschulabschluss oder der Reifeprüfung - oder einen berufsbildenden Charakter hat (BSG vom 30. Oktober 1991, Az.: 2 RU 73/90, juris Rdnr. 14 m.w.N.).
  • SG Augsburg, 09.01.2001 - S 5 U 122/99
    Die Schüler einer Berufsschule stehen in erheblich größerem Maße als die einer allgemeinbildenden Schule bereits mit einem bevorstehenden Beruf oder Berufsbild in Verbindung (so auch BSG in einer anderen Fallkonstellation in einem Urteil vom 30. Oktober 1991, Az. 2 RU 73/90 und hierzu BVerfG, Sozialgerichtsbarkeit 1992, 449).
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